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Defekter Wechselrichter 

Nach einem Defekt an der Anlage meldet manchmal der eingebaute Wechselrichter einen Fehler.

Nicht selten kommt es vor, dass nach so einem Defekt die wirkliche Ursache in anderen Teilen der Anlage zu finden ist. Daraus entstehen sicherheitsgefährliche Zustände in der Anlage, für die der Besitzer der Anlage haftet.

 

Um dieses Haftungsrisiko auszuschließen und um hierbei auch strafrechtlich bei Personenschäden nicht belangt zu werden, ist eine entsprechende Prüfung vorgeschrieben. Diese ist mit Prüfprotokoll zu belegen. Hierbei werden vorgeschriebene umfangreiche Messungen durchgeführt. Unter anderem werden die Spannungen der einzelnen Strings gemessen die Ströme miteinander verglichen um mögliche Fehler zu finden. Eine sehr wichtige Messung ist die Isolationsprüfung die sicherstellt, dass kein Kabel der Anlage beschädigt ist, wodurch elektronischer gefährliche Spannungen auftreten können. Zum anderen sind die gesamten sicherheitsrelevanten Abschalteinrichtungen im Bereich des Wechselrichters zu prüfen.

Sollte jemand eine Anlage ohne die vorgeschriebene Prüfung betreiben, so handelt dieser grob fahrlässig. Die Prüfung muss eine entsprechende elektrotechnische Fachkraft ausführen.

Gab es vor der Wechselrichterstörung ein Gewitter und Sie vermuten einen Überspannungsschlag oder Blitzeinschlag informieren Sie sofort Ihre Versicherung. Sind Sie richtig versichert, haben Sie bei einem Versicherungsfall, ab dem Tag der Versicherungsmeldung, Anspruch auf Ertragsausfallzahlung von Ihrem Versicherer.

Haben Sie eine Störung? Dann rufen Sie uns gleich an. Wir werden Ihnen helfen.